Lieferanteninformation

Aufgrund von Änderungen in der steuerlichen Beurteilung wird die N‑ERGIE Immobilien GmbH ab dem 01.06.2022 als nachhaltiger Bauleister i.S.d. UStG qualifiziert.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die N‑ERGIE Immobilien GmbH als nachhaltiger Bauleister i.S.d. UStG qualifiziert wird. Sofern Sie künftig Bauleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG an uns erbringen, führt dies zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Sofern Sie nicht am Gutschriftsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie diesen Umstand bei Ihrer künftigen Rechnungsstellung zu berücksichtigen. Die aktuelle Bauleister-Bescheinigung (USt 1 TG) können Sie als Nachweis hier abrufen.